| Leistungsindikator | Kernanforderungen an Ankerketten für Schiffe | Grundvoraussetzungen für Offshore-Lagerketten |
|---|---|---|
| Zugfestigkeit | Die Festigkeit der geschweißten Verbindung darf nicht niedriger als die untere Grenze des Grundmetalls sein. | Klasse R3: 690 bis 840 MPa; Klasse R4: 860 bis 1060 MPa; Klasse R5: 1000 bis 1200 MPa. Bei derselben Klasse muss die Zugfestigkeit ≥ 80% der Zugfestigkeit betragen. |
| Verlängerung | Verlängerung nach einem Bruch ≥ 16%, um Plastizität und Stoßfestigkeit zu gewährleisten. | Verlängerung nach Fraktur ≥ 12% ~ 16%. Hohe Festigkeitsgrade müssen ein Gleichgewicht zwischen Festigkeit und Zähigkeit aufrechterhalten, um spröde Frakturen zu vermeiden. |
| Schlagfestigkeit | Raumtemperatur Charpy-V-Kegelstoßenergie: ≥60J für die Rückverbindung, ≥50J für das Schweißen, wobei ein einzelner Wert mindestens 70% der unteren Normgrenze beträgt. | Zwingender Niedertemperatur-Aufprallversuch mit einer durchschnittlichen Aufprallenergie von ≥ 50 J bei -20 °C und einem einzelnen Wert von ≥ 40 J. Bei polaren Arbeitsbedingungen ist ein Niedertemperatur-Aufprallversuch bei -60 °C erforderlich.R4 und höhere Grade erfordern eine CTOD-Prüfung (Crack Tip Opening Displacement) zur Bewertung der Bruchfestigkeit. |
| Mindestbrechlast (MBL) | Berechnet durch das Quadrat des Kettendurchmesser × Grade-Koeffizient. Jeder Schuss der Kette muss die Belastungsprüfung (80% des MBL) ohne dauerhafte Verformung bestehen. | Berechnet nach der API-Spezifikation 2F. An der geschweißten Verbindung darf kein Bruch der gesamten Kette auftreten. Die Bruchprüfung erfolgt an Proben aus jeder Charge,und die Bruchredundanz bei Müdigkeitseinbrüchen erfüllt sein muss.. |
| Härte | Brinell-Härte bei 180 bis 280 HB kontrolliert, um Bruchbarkeit und Rissbildung durch übermäßige Härte zu vermeiden. | Gradierte Kontrolle: R3S 229 bis 286HB. Hochfeste Grade erfordern eine strenge Kontrolle der Härteuniformität, um das Risiko einer Wasserstoffbrüchigkeit zu vermeiden. |
| Abmessung | Toleranzvoraussetzungen für Ankerketten für Schiffe (ISO 1704) | Toleranzanforderungen für Offshore-Lagerketten (API-Spezifikation 2F) |
|---|---|---|
| Nominaler Kettendurchmesser | ± 3% des Nenndurchmesser | ± 1% bis ± 2% des Nenndurchmesser, wobei die maximale Abweichung des Durchmesser der Großkette 1 mm nicht überschreitet |
| Innenlänge / Innenbreite der Verbindung | ± 2% der Nenngröße | ± 2% der Nenngröße bei Abweichung des Abstands zwischen benachbarten Verbindungen ≤ 5 mm |
| Schlag der ganzen Kette | Abweichung der Tonhöhe bei 10 Verbindungen ≤ ± 3% | Abweichung der Schräglänge bei 10 Verbindungen ≤ ± 2%, Abweichung der Geradenheit ≤ 20 mm je 10 m Länge |
| Schweißfehlstellung | ≤ 5% des Kettendurchmessers | ≤ 3% des Kettendurchmesser, mit Schweißverstärkungshöhe ≤ 1 mm |
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